Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Sobald Leistungen durch LiWe Immobilien GbR in Anspruch genommen werden inklusive der Daten- und Informationsanforderung gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. LiWe Immobilien verweist in den entsprechenden Vertragsdokumenten auf die AGB, welche jederzeit über die Webseite einsehbar sind.

 

Maklerprovision und Fälligkeit 

Falls vertraglich nichts anders vereinbart, fallen 1,50 % für das Basispaket und 2,00 % für das Premiumpaket an Maklerprovision sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer an. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Provision in Höhe von zwei Monatskaltmieten im Basispaket und drei Monatskaltmieten im Premiumpaket zu zahlen. Die Provision bei Gewerbeobjekten, Mehrfamilienhäuser und Grundstücken trägt alleinig der Käufer. Die Provision ist mit Abschluss eines Hauptvertrags (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig.
Unser einmal entstandener Provisionsanspruch wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag von den Kaufvertragsparteien wieder aufgehoben, angefochten oder rückgängig gemacht wird, es sei denn, wir haben die nachträgliche Aufhebung, Anfechtung oder Rückgängigmachung durch eine Sorgfaltspflichtverletzung verschuldet. Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt unseren Provisionsanspruch nicht. Im Falle einer Pflichtverletzung des Auftraggebers, hat der Makler Anspruch auf Ersatz des ihm konkret entstandenen Aufwands.

 

Tipp-Provision 

Im Sinne einer Tipp-Provision bietet LiWe Immobilien eine Empfehlungsprämie an. Diese beträgt zehn Prozent von der Provision, welchen LiWe Immobilien durch den Tipp generiert. Der Anspruch entsteht nach dem Eingang des Rechnungsbetrages in Folge eines Vertragsabschlusses.

 

Angebot unverbindlich 

Ein Angebot ist bis zur notariellen Beurkundung unverbindlich und stellt keinerlei Ansprüche dar.

 

Doppeltätigkeit für Käufer und Verkäufer

LiWe Immobilien darf sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten provisionspflichtig tätig werden.

 

Weitergabeverbot

Sämtliche von LiWe Immobilien weitergegebenen Informationen sind ausschließlich für den Empfänger der Informationen bestimmt und dürfen ohne vorherige Absprache nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Zustimmung zur Weitergabe muss vorab schriftlich erteilt werden. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung so ist dieser verpflichtet LiWe Immobilien die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

Haftungsbegrenzung 

Die Nachweis- oder Vermittlungsleistung wird vom Makler auf Grundlage, der dem Makler vom Vertragspartner oder anderen Auskunftsberechtigten erteilten Auskünfte und Informationen erbracht. Für die Richtigkeit dieser Auskünfte und Informationen übernimmt der Makler keine Haftung. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder –vermietung bleiben vorbehalten.

 

Aufwendungsersatz 

Ist LiWe Immobilien mit einem Auftrag betraut worden und hat dieser bereits zu Arbeitsaufwand von LiWe Immobilien geführt, kann LiWe Immobilien diesen Aufwand bei Rückzug des Auftrags von Seiten des Auftragsgebers in Rechnung stellen. Als Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit des Maklers für konkrete Maklerleistungen wird der Abrechnungsbetrag gemäß aktueller Preisliste inkl. gesetzlicher MwSt. vereinbart. Die Kosten für spezifische Marketingmaßnahmen sind in Höhe des tatsächlichen Aufwandes zu vergüten. Der Makler kann nachweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall keine oder niedrigere Aufwendungen entstanden sind. Allgemeine Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine Arbeitszeit sind nicht ersatzfähig.

 

Notarielle Beurkundung Anwesenheit 

LiWe Immobilien steht es frei zu entscheiden, ob Sie bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags anwesend sein möchten.

 

Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand ist Bamberg

 

Geldwäschegesetz 

Als Immobilienmaklerunternehmen ist der Makler dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten festhalten.

 

Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.